Aktuelles

Beschlüsse der 21. Integrationsministerkonferenz

Bei der 21. Integrationsministerkonferenz am 22. und 23. April wurden zahlreiche für die Arbeit des Paritätischen und seiner Mitgliedsorganisationen relevante Beschlüsse gefasst. Diese betreffen unter anderem das Bundesprogramm AVB, die Integrations- und weitere Sprachkurse, die MBE und JMD sowie die Psychosozialen Zentren und die EU-Freizügigkeit. Eine Auswahl dieser Beschlüsse wird im Folgenden dargestellt und eingeordnet.

Bundesprogramm behördenunabhängige Asylverfahrensberatung (TOP 6.1)

Der Paritätische begrüßt mit Nachdruck den Beschluss der IntMK zur behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung. Der Beschluss umfasst das Bekenntnis zur unabhängigen Asylverfahrensberatung als einem elementaren Baustein des Asylverfahrens, unter anderem zur Beschleunigung von Asylverfahren. Aus Sicht des Paritätischen dient die AVB darüber hinaus auch der inhaltlichen Verbesserung der Verfahren, der Identifizierung besonderer Schutzbedarfe sowie einer europarechtskonformen Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. Die IntMK fordert ausgehend von ihrer Feststellung eine auskömmliche Bereitstellung einer bundesgeförderten unabhängigen Asylverfahrensberatung gem. § 12a AsylG sowie die Abkehr von aktuellen Plänen zur Einstellung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung, die laut Plänen des Bundesministerium des Innern durch die Einstellung der Finanzierung im Haushalt 2027 umgesetzt werden soll. Der Paritätische unterstützt diese Forderung.

Gesamtprogramm Sprache (TOP 4.6 / TOP 5.1 / TOP 7.6)

Die IntMK hat sich in ihren Beratungen eingehend mit dem Gesamtprogramm Sprache (GPS) befasst und hierzu eine Reihe von Beschlüssen und Appellen an den Bund gerichtet. Die tragende Rolle des GPS für den Zugang zum Arbeitsmarkt und zur gesellschaftlichen Teilhabe von zugewanderten Menschen wurde von den Ländern deutlich hervorgehoben. Der Paritätische begrüßt den Appell der Integrationsminister*innen an den Bund, eine “solide, verlässliche und nachhaltig finanzielle Absicherung des GPS” zu sichern. Neben einer vollständigen Rücknahme des Zulassungsstopps zu den Integrationskursen (IK) nach §44 Abs. 4 AufenthG, der Wiedereinführung verschiedener Kursformate wie beispielsweise der Frauen- und Elternkurse, sowie der Wiederholungsmöglichkeiten zur Erlangung des B1-Zertifikats und der Sicherstellung eines dauerhaften und bedarfsgerechten Angebots von Berufssprachkursen (BSK), haben sich die Integrationsminister*innen Länder auf eine Reihe weiterer Forderungen verständigt. Diese sollen in der Gesamtschau einer möglichst breiten Zielgruppe einen uneingeschränkten Zugang zum Gesamtprogramm Sprache ermöglichen würde. Dieses Ziel deckt sich mit der Position des Paritätischen Gesamtverbands.

Bundesprogramme MBE und JMD (TOP 4.6)

Die IntMK betont „die tragende Rolle der Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE) und der Jugendmigrationsdienste (JMD) auf dem Weg zu einer nachhaltigen und erfolgreichen Integration von Beginn an“. Sie appelliert an die Bundesregierung, das im Koalitionsvertrag verabredete Bekenntnis zur Fortführung und auskömmlichen Finanzierung der MBE umzusetzen und die Fördersumme dabei zur dauerhaften Sicherung der Beratungsqualität an die jährlich steigenden Kosten anzupassen.

In Bezug auf den Prozess einer Neuausrichtung der MBE plädiert die IntMK dafür, die Länder weiterhin einzubeziehen. Sofern künftig die „Grenzen“ der MBE (hinsichtlich Zielgruppen und Aufgaben) ausdrücklich definiert werden, sei „darauf hinzuwirken, dass sowohl staatliche als auch ergänzende Strukturen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten und ihres Aufgabenverständnisses sicherstellen, dass in jedem einzelnen Bedarfsfall geeignete Unterstützungsangebote vorgehalten und zugänglich gemacht werden“. Die Begrenzung von Unterstützungsangeboten durch die MBE müsse durch einen „ganzheitlichen Ansatz“ aufgefangen werden. Die IntMK weist zudem auf die besondere Bedeutung der interkulturellen bzw. diversitätssensiblen Öffnung staatlicher und gesellschaftlicher Strukturen und Regelsystemen als gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe hin. 

Der Paritätische unterstützt diese Forderungen im Grundsatz. Er plädiert dafür, dass alle beteiligten Akteure auf den Ebenen des Bundes, der Länder und der Kommunen ihrer gemeinsamen Verantwortung für eine bedarfsgerechte Beratung zugewanderter Menschen gerecht und der MBE dabei fachliche Ausgestaltungsspielräume gewährt werden.

Psychosoziale Unterstützung (TOP 4.2)

Der Paritätische Gesamtverband begrüßt die Beschlüsse der IntMK mit Blick auf die psychosoziale Versorgung geflüchteter Menschen über das Bundesflüchtlingsprogramm. So wird der Bund von der IntMK aufgefordert, die Mittel für die PSZ im Bundeshaushalt 2027 sowie in den darauffolgenden Jahren signifikant zu erhöhen und zu prüfen, wie die psychosoziale Unterstützung von einer rein projektbezogenen Förderung in eine verlässliche Regelfinanzierung überführt werden kann. 

In Bezug auf dem AMIF (Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der EU) fordert die IntMK für die kommende Förderperiode (2028-2034) einen festen Förderbereich mit einem ausreichend zweckgebundenem Budget für die PSZ. Auch diese Forderung begrüßt der Paritätische Gesamtverband. Die anzustrebende Budgetbindung im spezifischen Ziel 1 des AMIF sollte sich hier an den tatsächlichen Bedarfen der Bundesländer orientieren. Zudem bittet die IntMK den Bund zu prüfen, inwieweit gesetzliche Neuregelungen eingeführt werden können, die eine verlässliche Übernahme von Therapiekosten sicherstellen und fordert vom Bund Sprachmittlungsleistungen über Bundesmittel zu finanzieren.

EU - Freizügigkeit (TOP 4.8 und 7.2)

Die IntMK würdigt die EU-Freizügigkeit als eines der wichtigsten Mittel zur Anwerbung von Fachkräften aus EU-Staaten und somit ein bedeutendes Instrument für den Wohlstand in Deutschland. Neben den vielen Vorteilen der EU-Arbeitskräftemobilität erkennt die IntMK auch die Herausforderungen, da sie von Kriminellen durch Ausbeutung armer, schutzbedürftiger Menschen, insbesondere aus Südosteuropa, genutzt wird, die häufig aufgrund rechtlicher und faktischer Ausschlüsse besonders von Prekarität betroffen sind. Daher fordern die Integrationsminister*innen den Bund auf, finanzielle, institutionelle und rechtliche Ressourcen für die Verbesserung der Teilhabe dieser Menschen zu schaffen, mit Fokus auf Prävention und Abbau von Armut und Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe. Die Beratungspraxis paritätischer Mitgliedsorganisationen kennt viele Fälle von Unionsbürer*innen in prekären Lebenslagen, deren Teilhabe durch vorgeschlagene Maßnahmen verbessert werden könnte - daher begrüßt der Verband diese Forderungen ausdrücklich. 

Bleiberechtsregelung für Geduldete (TOP 6.3)

Zu begrüßen sind aus Sicht des Verbandes auch Forderungen nach Verbesserungen der im Koalitionsvertrag vereinbarten Bleiberechtsregelung. Hervorzuheben ist, dass die Integrationsminister*innen darüber hinaus zusätzlich eine „sinnvolle Nachfolgeregelung für das Chancenaufenthaltsrecht“ fordern. Deutlich wird hierdurch, dass die vereinbarten Bleiberechtsregelungen aus Sicht der Integrationsminister*innen unzureichend sind, um die Erfolge des Chancen-Aufenthaltsrechts fortzuschreiben. Der Paritätische teilt diese Einschätzung. Darüber hinaus sollte jedoch aus Sicht des Verbandes auch die Schaffung von Möglichkeiten zur Aufenthaltssicherung für gut integrierte humanitär Schutzberechtigte sowie die Verbesserung bestehender Bleiberechtsregelungen in den Blick genommen werden.

Arbeitsmarktintegration im AsylbLG (TOP 7.4)

Die IntMK hat einstimmig beschlossen, die Integration in den Arbeitsmarkt für Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG zu stärken. Hierzu soll unter anderem Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG eine bessere Nutzung des Angebots der Bundesagentur für Arbeit ermöglicht werden. Die Unterstützung bei der Arbeitsmarktintegration unterstützt der Paritätische grundsätzlich, weist jedoch auf den Widerspruch hin, dass das Asylbewerberleistungsgesetz dem Zweck nach nicht auf die Integration in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt ausgerichtet ist. Statt das Asylbewerberleistungsgesetz um Integrationsaspekte zu erweitern, die allein auf die wirtschaftliche Nützlichkeit der Leistungsbeziehenden abzielt, sollte aus Sicht des Verbandes das AsylbLG abgeschafft und durch die Aufnahme in die regulären Sozialleistungssysteme die Voraussetzungen für Teilhabe insgesamt verbessert werden.

Sprachmittlung (TOP 5.3)

Zu begrüßen ist ebenfalls der Beschluss für eine klare gesetzliche Regelung zum Anspruch auf Finanzierung von Sprachmittlung in allen Sozialleistungen (TOP 5.3). Diese wiederholte Forderung der IntMK entspricht der Position des Paritätischen und ist für die gleichberechtigte Teilhabe von allen Menschen, die Ansprüche auf Sozialleistungen haben, unabdingbar.

Die öffentlich zugänglichen Beschlüsse sind für eine vertiefte Auseinandersetzung rechts verlinkt.