Armutsfester Regelsatz müsste 813 Euro betragen.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert die heute von Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) angekündigte Anhebung der Regelsätze in der Grundsicherung (“Bürgergeld”) auf 563 Euro zum 1.1.2024 als viel zu niedrig. Nach eigenen Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle müsste der Regelsatz für Erwachsene mindestens 813 Euro betragen, um wirksam vor Armut zu schützen.
“Diese Regelsätze sind und bleiben Armutssätze und gehen an der Lebensrealität der Menschen vorbei. Ausgeglichen wird gerade einmal knapp der aktuelle Kaufkraftverlust.Von einer Leistungsverbesserung kann keine Rede sein. Es bleibt bei willkürlicher Kleinrechnerei und im Ergebnis bei Leistungen, die vorne und hinten nicht reichen. Es ist bitter, dass diese Bundesregierung einkommensarmen Menschen weiter echte Teilhabe verwehrt und sie in Armut belässt”, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.
Der Paritätische kritisiert die regierungsamtliche Berechnungsmethode der Regelsätze als nicht geeignet, das verfassungsrechtlich gebotene soziokulturelle Existenzminimum abzusichern. Die Paritätische Forschungsstelle rechnet die seit Jahren bereits umstrittenen und auch von anderen Sozialverbänden kritisierten statistischen Manipulationen im Regelsatz heraus und nimmt darüber hinaus eine Anpassung an die aktuelle Preisentwicklung entsprechend des von der Ampel-Koalition vorgeschlagenen neuen Fortschreibungsmechanismus vor. Im Ergebnis müsste der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen ab dem 1.1.2024 mindestens 813 Euro betragen.
Was die Regelsätze für Kinder und Jugendliche angeht, verweist der Verband auf die statistisch ungenügende Datengrundlage und mahnt eine seriöse Ermittlung des kindlichen Existenzminimums an. “Es ist schon frech, diese Mini-Anpassung der Regelsätze sowie die gestern bekannt gewordenen Pläne für eine sogenannte Kindergrundsicherung als Kampf gegen Kinderarmut verkaufen zu wollen”, kritisiert Schneider.