Weiterbildung zur Kinderschutzfachkraft (INSOFA)
Werden Sie insoweit erfahrene Fachkraft nach § 8a SGB VIII
Was macht eine Kinderschutzfachkraft?
Kann das Kind in der Familie bleiben? Muss ich etwas unternehmen? Eventuell das Jugendamt informieren? Mitarbeiter*innen in der Kinder- und Jugendhilfe stehen immer wieder vor der Frage, ob und ab wann eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, wie sie intervenieren können oder müssen und ob das Jugendamt einzuschalten ist.
Hier nimmt die „insoweit erfahrene Fachkraft“ – die sogenannte Kinderschutzfachkraft – im Sinne des § 8a SGB VIII eine Schlüsselstellung ein:
Sie unterstützt und berät die Fachkräfte vor Ort, schätzt gemeinsam mit diesen das Gefährdungsrisiko des betroffenen Kindes ein und entwickelt mit den Fachkräften im Rahmen einer „8a-Beratung“ Handlungsmöglichkeiten für die Arbeit mit der Familie.
Erst wenn in der Beratung bei einer „insoweit erfahrenen Fachkraft“ akuter Handlungsbedarf festgestellt wurde, sind Mitarbeiter*innen der Jugendhilfe von der Schweigepflicht entbunden und befugt, das Jugendamt über den Verdacht einer Kindeswohlgefährdung mit allen erforderlichen persönlichen Daten des Kindes zu informieren.
Voraussetzungen für den Zertifikatskurs Kinderschutzfachkraft
Um Kinderschutzfachkraft zu werden, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Das sind:
- Eine sozialpädagogische, psychologische oder Jugendhilfe-spezifische Berufsausbildung oder eine abgeschlossene berufliche Qualifikation als Sozialarbeiter*in, Sozialpädagog*in oder Psycholog*in.
- Einschlägige Praxiserfahrungen in kinderschutzrelevanten Arbeitsbereichen, bevorzugt mit Beratungstätigkeit.
Zertifizierung als insoweit erfahrene Fachkraft
In diesem Kurs erwerben Sie die erforderlichen Qualifikationen für eine Tätigkeit als „insoweit erfahrene Fachkraft“ im Sinne des § 8a SGB VIII.
Sie schließen den Kurs als „insoweit erfahrenen Fachkraft“ ab, wenn Sie
- an vier der fünf Module teilgenommen haben und
- spätestens bis Ende des vierten Moduls eine schriftliche Dokumentation über eine durchgeführte Gefährdungseinschätzung und „8a-Beratung“ einreichen.
Inhalte des Zertifikatskurses zur Kinderschutzfachkraft
Im Zertifikatskurs erlernen Sie:
- soziologische, entwicklungspsychologische, traumapädagogische und juristische Hintergründe für den Kinderschutz,
- die Methodik der Gefährdungseinschätzung.
- Gesprächs- und Beratungstechniken in schwierigen Beratungskonstellationen mit Kindern, Jugendlichen und Eltern.
Der Zertifikatskurs zur Kinderschutzfachkraft besteht aus diesen fünf Modulen:
- Einführung
- Gefahrenquellen für das Kindeswohl – Psychotraumatologie
- Durchführung von Gefährdungseinschätzungen
- Stolpersteine, Fallen und Hindernisse im Kinderschutz
- Kooperationen und Recht.
Im Zertifikatskurs erstellen Sie selbstständig eine Gefährdungseinschätzung. Sie werden dabei individuell von den Dozent*innen begleitet und erhalten eine individuelle Rückmeldung zu Ihrer Gefährdungseinschätzung.