Neuer bundesweiter Revolvingfonds ab 1.1.2020
Der neue Revolvingfondsvertrag sichert ab dem 01.01.2020 für weitere 30 Jahre die Finanzierung von Investitionen in die soziale Infrastruktur im gesamten Bundesgebiet. Baumaßnahmen der Freien Wohlfahrtspflege für Einrichtungen mit bundesweiter Bedeutung können mit bis zu 50 % der förderfähigen Investitionskosten durch ein zinsloses Darlehen in Höhe von bis zu € 500.000,00 finanziert werden. Eine Förderung ist dann auch wieder für Vorhaben in Gesamtdeutschland möglich. Dafür stellt das BMFSFJ im Rahmen des revolvierenden Fonds Finanzmittel zur Verfügung, die von der Bank für Sozialwirtschaft treuhänderisch verwaltet werden.
Mit dem neuen Vertrag ergänzt sich der Förderkatalog zusätzlich um die Bereiche Bewältigung der Herausforderungen des demografischen Wandels und die Gestaltung des gesellschaftlichen Zusammenhalts.
Förderfähig sind überregionale Einrichtungen und Aufgaben der Wohlfahrtsverbände
1. Bundeszentrale Einrichtungen
2. Regionale Träger mit überregionaler Aufgabenstellung
3. Überregionale Einrichtungen
4. Modellvorhaben.
Weiterhin dient das Treuhandvermögen der
1. Bewältigung der Herausforderungen des demographischen Wandels
2. Gestaltung des gesellschaftlichen Zusammenhalts.
Ihre Anträge bzw. Rückfragen im Zusammenhang mit der Antragsbearbeitung werden gerne von Herrn Pfannkuchen unter 030/24636-428 oder per E-Mail (Adresse: verwaltung@paritaet.org) entgegengenommen.
Der PARITÄTISCHE Gesamtverband veranstaltet dazu zwei Informationsveranstaltungen / Fachtage „Finanzierung sozialer Arbeit – Bau- und Investitionsprojekte“ am 14.05.2019 und 10.10.2019 in Frankfurt am Main.