Um alle Menschen untersuchen und auch behandeln zu können, muss das Gesundheitssystem insgesamt barrierefrei werden. Dafür ist es unter anderem dringend erforderlich, dass Krankenhäuser aller Versorgungsstufen technisch, personell und konzeptionell angemessen ausgestattet sind, um Menschen mit Behinderung eine adäquate Gesundheitsversorgung in derselben Bandbreite und Qualität zur Verfügung zu stellen, wie der Gesamtbevölkerung (Art. 25 a UN-BRK).
Zum anderen müssen in Krankenhäusern Gesundheitsleistungen zur Verfügung stehen, die Menschen mit Behinderung aufgrund der gesundheitlichen Folgen ihrer Behinderung benötigen (Art. 25 b UN-BRK). Hierfür sind spezialisierte stationäre Angebote erforderlich, um Personen mit besonders komplexen Gesundheitsstörungen bzw. schwerer geistiger und körperlicher Mehrfachbehinderung ein Behandlungsangebot zu machen, das nicht in der Regelversorgung abgedeckt ist. Dies ist weder im bestehenden Versorgungssystem hinreichend verwirklicht noch in den bisherigen Vorschlägen der Regierungskommission adäquat abgebildet.
Das Bündnis hat einen gemeinsamen Appell an das Bundesgesundheitsministerium und Abgeordnete gesandt, um endlich Verbesserungen zu erreichen.