Das Bundesministerium für Gesundheit räumt dem GKV-Spitzenverband weitgehende Entscheidungsspielräume beim Aufbau einer Stiftung zur Unabhängigen Patientenberatung ein. Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung sieht die Unabhängigkeit der Beratung in Gefahr. Patientenorganisationen kündigten an, das Projekt in dieser Form nicht mehr zu unterstützen.
Im Mai 2023 erst ist das Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) in Kraft getreten. Bereits zwei Monate später droht der angekündigte Neustart zum Ende der Unabhängigen Patientenberatung zu werden.
Mit dem Gesetz wurde die UPD in einer Stiftung bürgerlichen Rechts verstetigt - mit dem deklarierten Ziel, sie in eine dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur unter Beteiligung der maßgeblichen Patientenorganisationen zu überführen. Entsprechend konfliktär wurde bis zuletzt die Finanzierungsfrage diskutiert. Letzendlich wurde der Spitzenverband Bund der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) damit beauftragt, der Stiftung mit Jahresbeginn 2024 einen Gesamtbetrag von jährlich 15 Millionen Euro zuzuweisen.
Darüber zeigte sich der GKV-SV empört – was am Ende zur Blockade des Gesetzes führte, in dem sein Verwaltungsrat Mitte Juni beschloss, die Arbeit an der Satzung zu boykottieren. Um diese Blockadehaltung aufzulösen, machte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) nun scheinbar weitgehende Zugeständnisse: Dabei gehe es um Widerspruchsrechte bei den künftigen Haushaltsberatungen, Einfluss auf die Besetzung der künftigen Geschäftsführung sowie die Beratungsthemen, die sich künftig ausschließlich auf das Leistungsspektrum der Gesetzlichen Krankenversicherung beziehen sollen. Die Pflegeberatung würde dann z.B. nicht mehr zum Beratungsumfang der UPD gehören. Nach aktuellen Informationen soll all das möglichst schnell und noch vor Ende der parlamentarischen Sommerpause in der Stiftungssatzung festgeschrieben werden.
In einer gemeinsamen Pressemitteilung kritisieren die maßgeblichen Patientenorganisationen nicht nur den Inhalt der Vereinbarung zwischen BMG und GKV-SV, sondern auch deren intransparentes Vorgehen: "Damit liefert Minister Lauterbach die Unabhängige Patientenberatung Deutschland vollständig den Krankenkassen aus. Ausgerechnet der Teil der Selbstverwaltung, der seit mehr als 15 Jahren am häufigsten Anlass zur Kritik der Patient:innen bietet, soll nun das absolute Sagen haben. Das BMG hat die maßgeblichen Patientenorganisationen an keiner Stelle befragt oder gar einbezogen in die Überlegungen zum Umgang mit der öffentlich erklärten Weigerung des GKV-SV, das beschlossene Gesetz umzusetzen. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollten die Patientenorganisationen aber intensiv an der Neuaufstellung der UPD-Stiftung beteiligt werden."
In der Konsequenz wollen die Patientenorganisationen an einer UPD in dieser Form nicht mehr mitwirken. Dennoch möchten sie nicht auf ihr bisher zugestandenes Recht verzichten, den Vorstand der Stiftung vorzuschlagen.