Studie zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erschienen

Eine im Auftrag der Aktion Mensch durchgeführte Studie hat untersucht, inwiefern sich die Fortschritte der Vertragsstaaten bei der Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen miteinander vergleichen lassen. Auch wenn die Datenlage noch dünn ist, zeichnet sich ab, dass Deutschland in wichtigen Bereichen stärker auf der Bremse steht als andere Länder.

Im Rahmen der Untersuchung hat die Rechtswissenschaftlerin Fiona McDonald 16 Staaten miteinander verglichen, indem sie die entsprechenden Abschließenden Bemerkungen des UN-Fachausschusses analysiert hat. Auf den ersten Blick fällt auf: Keiner der untersuchten Staaten steht gut da bei der Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Der Ausschuss äußerte schwere Bedenken gegenüber jedem Vertragsstaat. Entsprechend liegen die Gesamtergebnisse der Staaten nicht weit auseinander.

Insgesamt erhielt Deutschland bei der kombinierten 2. und 3. Staatenprüfung bei 14 der 26 inhaltlichen Artikeln eine schlechtere Bewertung durch den UN-Ausschuss als die anderen in der Studie inbegriffenen Länder im Mittel. Besonders deutlich ist die Abweichung nach unten bei den Artikeln 8 (Bewusstseinsbildung), 24 (Bildung), 26 (Habilitation und Rehabilitation) und 30 (Teilhabe am kulturellen Leben). Besser schneidet Deutschland beispielsweise bei den Artikeln 6 (Frauen mit Behinderung) und 10 (Recht auf Leben) ab.

Die Untersuchungsergebnisse sollen die Vertragsstaaten darin unterstützen, mit Blick auf die identifizierten Schwachstellen in der Umsetzung der Konvention ihre Maßnahmen besser priorisieren zu können.

Weitere Informationen zur Studie können Sie auf der Website der Aktion Mensch einsehen.