Der Gesetzentwurf enthält eine längst überfällige Anhebung der Regelbedarfe um 11,75 Prozent auf einen Betrag in Höhe von 502 Euro für einen alleinlebenden Erwachsenen. Mit dieser Anpassung wird die inflationsbedingte Entwertung der Regelbedarfe korrigiert, aufgrund derer Grundsicherungsbeziehende zuletzt in immer größer gewordene finanzielle Bedrängnis geraten sind. Es handelt sich um eine unabdingbar notwendige und dringliche Maßnahme, die keinen zeitlichen Aufschub erlaubt.
Dass die Höhe der Regelleistungen völlig unzureichend ist, ändert sich damit jedoch nicht. Der Paritätische kritisiert den noch fehlenden Konsens der Regierungsparteien, die Regelsätze grundlegend neu zu berechnen und bedarfsgerecht zu dynamisieren. Das misanthropische Menschenbild von Hartz IV lebt zumindest in Teilen des Sanktionssystems fort, da Sanktionen wegen Meldeversäumnissen vor, in und nach einer gewissermaßen auf Bewährung ausgesprochenen “Vertrauenszeit” weiter möglich sein sollen.
Mit der Abkehr vom Vermittlungsvorrang und der geplanten Verbesserung für die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen gibt es wesentliche Fortschritte gegenüber der bisherigen Vermittlungs- und Förderpraxis. Auch weitere Einzelregelungen sind geeignet, die Integration von Bürgergeld-Beziehenden in den Arbeitsmarkt zu verbessern.
Die ausführliche Stellungnahme des Verbandes ist beigefügt.
Link zur Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege: https://www.bagfw.de/veroeffentlichungen/stellungnahmen/positionen/detail/stellungnahme-der-bagfw-zum-gesetzentwurf-zur-einfuehrung-des-buergergeldes