Die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zusammengeschlossenen Verbände haben zu einem Konzept des GKV-SV für ein Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege gemäß § 125b SGB XI Stellung genommen und weisen darauf hin, dass bei der Errichtung des Kompetenzzentrums Doppelstrukturen vermieden werden müssen.
Die Beschreibung von Anzahl und Anforderungsprofil der geplanten Stellen im Konzept wäre aus Sicht der BAGFW im Konzept mit aufzunehmen. Ferner sollte der Einbezug der „gematik“ die Arbeit des Kompetenzzentrums eindeutigen Zielen und einer klaren Aufgabenstellung unterliegen. Darüber hinaus sind alle weiteren relevanten Akteure, vorhanden Entwicklungen und Angebote im Bereich der Digitalisierung zu berücksichtigen bzw. einzubeziehen, damit bereits vorhandene Strukturen nicht durch den Aufbau des Kompetenzzentrums zerstört werden. Auch ist dafür Sorge zu tragen, dass die in allen Schritten des Aufbaus des Kompetenzzentrums sowie in allen Arbeitspaketen stets die Expertise von Pflegepraxis uns -wissenschaft sowie von Pflegeeinrichtungen und -diensten einbezogen wird.