Die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zusammengeschlossenen Verbände begrüßen in Ihrer Stellungnahme die Zielsetzung des aktuellen Antrags der Bundestagsfraktion der CDU/CSU (Drucksache 20/4316), die hochschulische Pflegeausbildung zu stärken, um damit die pflegerische Versorgung von morgen abzusichern.
Seit dem 1. Januar 2020 erfolgt die Ausbildung auf Grundlage des Pflegeberufegesetzes (PflBG). Ergänzend zur beruflichen Pflegeausbildung wurde ein Pflegestudium eingeführt. Die Möglichkeit einer hochschulischen Pflegeausbildung soll zum einen die Attraktivität des Pflegeberufs erhöhen, die Weiterentwicklung der Pflege auf wissenschaftlicher Basis unterstützen, die internationale Anschlussfähigkeit erhöhen und die Qualität der Versorgung verbessern. Der Deutsche Wissenschaftsrat befürwortete schon 2012 eine Quote von 10 bis 20 Prozent an akademisch ausgebildetem Pflegefachpersonal in der Gesundheitsversorgung. Die aktuellen Ausbildungszahlen im hochschulischen Bereich sind jedoch gering und bleiben hinter den Erwartungen weit zurück, obwohl die Zahl der Auszubildenden im berufsschulischen Kontext steigt und die Zahl derjenigen, die eine allgemeine Hochschulreife erworben haben, konstant blieb.
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf
- im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel eine Regelung für eine Ausbildungsvergütung analog zur beruflichen Pflegeausbildung auf den Weg zu bringen und die finanziellen Mittel hierfür zur Verfügung zu stellen,
- die Refinanzierung der Praxisanleiter in den Praxiseinrichtungen analog zur berufsfachschulischen Ausbildung gesetzlich zu regeln,
- einen Bund-Länder-Gipfel zur gemeinsamen Etablierung von Arbeitsfelddefinitionen und Einsatzgebieten von hochschulisch ausgebildeten Pflegefachkräften und
- eine entsprechende Anpassung der gesetzlichen Vorgaben zur Pflegepersonalkostenvergütung über das Pflegebudget vorzunehmen.
Die BAGFW begrüßt die Aufforderung die Finanzierung der Ausbildungsvergütung über das Umlageverfahren des Pflegeberufe Gesetzes (PflBG) zu ermöglichen. Damit wird eine weitere Belastung pflegebedürftiger Menschen vermieden sowie die Benachteiligung der Studierenden gemildert. Auch die Refinanzierung der Praxisanleiter ist aus Sicht der BAGFW dringend notwendig, um die Benachteiligung in der akademischen Ausbildung zu beheben. Auch die Zielsetzung, eine vollständige Refinanzierung der erhöhten Personalkosten durch die Leistungsträger wird begrüßt, sollte jedoch konkreter und rechtssicher formuliert werden.
Der Antrag ist Bestandteil einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch, dem 8. Februar 2023, 16:30 bis 17:15 Uhr, zum Thema "Pflegeausbildung" im Ausschuss für Gesundheit (AfG) des Deutschen Bundestages (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw06-pa-gesundheit-pflegeausbildung-932138).