Sexuelle und reproduktive Rechte: ELSA-Studie, Änderung SchKG und § 218 StGB

In den kommenden Tagen erfolgt die Präsentation von wichtigen Empfehlungen und Ergebnissen, die die sexuellen und reproduktiven Rechte in Deutschland stärken könnten. Außerdem findet voraussichtlich am Mittwoch, 10. April 2024, die erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes statt.

Bei letztgenanntem Gesetzesentwurf geht es im Kern darum, Gehsteigbelästigungen zu verhindern. Der Paritätische begrüßt die Initiative der Bundesregierung. Bereits 2019 hat sich der Paritätische Gesamtverband für eine bundesweite Regelung zur Verhinderung von sogenannten Gehsteigbelästigungen im Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) ausgesprochen.

Paritätische Bewertung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes

Die §§ 8 und 13 SchKG werden mit dem vorliegenden Entwurf dahingehend erweitert, dass eine Klarstellung erfolgt, dass die Länder den ungehinderten Zugang zu den Beratungsstellen und zu den Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen sicherzustellen haben. Daneben ist jeweils ein Verbot der Belästigung der Schwangeren sowie ein Verbot der Behinderung des Personals der Beratungsstellen und Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen normiert. Zur wirksamen Durchsetzung dieser Verbote werden zudem Bußgeldtatbestände eingeführt.

Der Paritätische hat bereits im Dezember 2023 zu diesem Gesetzesvorhaben Stellung genommen.

ELSA-Studie

Zudem werden am Mittwoch, 10. April 2024, die lang erwarteten Ergebnisse der sogenannten ELSA-Studie von 13 bis 19 Uhr öffentlichkeitswirksam vorgestellt. Informationen zur Teilnahme und das Programm finden Sie unter den weiterführenden Links anbei. Die Abkürzung ELSA steht für „Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwangerer – Angebote der Beratung und Versorgung“. Das Projekt ELSA sollte wissenschaftlich basierte Erkenntnisse zu maßgeblichen Einflussfaktoren auf das Erleben und die Verarbeitung einer ungewollten Schwangerschaft herausarbeiten. Verknüpft mit Analysen zur psychosozialen und medizinischen Versorgungssituation sollten Ansatzpunkte für Verbesserungen erarbeitet werden. Hintergrundinformationen zur Studie und deren Teilprojekte finden Sie auf der Website des Forschungsverbunds. 

§ 218 StGB: Ergebnisse der Kommission der Bundesregierung erwartet

Die Bundesregierung hat 2021 in ihrem Koalitionsvertrag eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin vorgesehen. Sie sollte die bisherige Regelung zum Schwangerschaftsabbruch sowie die Legalisierung von Eizellspende und Leihmutterschaft prüfen. Die Kommission wurde vor rund einem Jahr eingesetzt, die Vorstellung der Ergebnisse wurde für Mitte April 2024 angekündigt. Laut Vorab-Medienberichten sollen dem Spiegel Informationen aus dem Bericht der Kommission vorliegen, wonach der Gesetzgeber Abbrüche innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen erlauben sollte. Die Rechtswidrigkeit des Schwangerschaftsabbruchs in der Frühphase der Schwangerschaft sei nicht haltbar.

Paritätische Positionierung zur rechtlichen Verortung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuchs

Der Paritätische Gesamtverband hat sich bereits im vergangenen Jahr für eine Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ausgesprochen.

Der selbstbestimmte Schwangerschaftsabbruch und alle damit in Zusammenhang stehenden Regelungen sollen grundsätzlich im dann umzubenennenden Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) oder in anderen Bundesgesetzen geregelt werden. Der Schwangerschaftsabbruch gegen den Willen der schwangeren Person muss jedoch weiterhin im StGB geregelt werden, da er das Selbstbestimmungsrecht der schwangeren Person verletzt. Dessen Strafrahmen muss deshalb auch von einem Vergehen zu einem Verbrechen angehoben werden.

Ziel einer Regelung in diesem Sinne ist die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der schwangeren Person und der Schutz des ungeborenen Lebens. Grundlage hierfür muss sein, dass schwangere Personen, sofern von ihnen gewünscht, jederzeit die Hilfe bekommen, die sie benötigen. Der Paritätische fordert daher einen uneingeschränkten, barriere- und diskriminierungsfreien sowie wohnortnahen Zugang zu Informationen, Beratung und medizinischer Versorgung für schwangere Personen. Der Verband fordert außerdem die Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen für alle selbstbestimmten Schwangerschaftsabbrüche.