Pflegeausbildung: Informationen zum Genehmigungsverfahren schulinterner Curricula und Ausbildungspläne nach § 14 Pflegeberufegesetz im Rahmen von Modellvorhaben nach § 64d SGB V

BMG und BMFSFJ haben ein Informationsschreiben zum Genehmigungsverfahren schulinterner Curricula und Ausbildungspläne nach § 14 Pflegeberufegesetz im Rahmen von Modellvorhaben nach § 64d SGB V. Bei diesen Modellvorhaben handelt es sich um Module zur Übertragung von Heilkunde auf Pflegefachkräfte.

Die erweiterte Ausbildung nach § 14 Pflegeberufegesetz (PflBG) im Rahmen von Modellvorhaben nach § 64d des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) erfordert die Genehmigung der jeweiligen schulinternen Curricula und Ausbildungspläne durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Dies setzt voraus, dass die Ausbildung geeignet ist, die zur Durchführung des konkreten Modellvorhabens erforderli-che Qualifikation zu vermitteln (§14 Absatz 3 PflBG). Dem BMG und dem BMFSFJ ist es ein Anlie-gen, das Verfahren zügig und effizient zu gestalten. Dazu dienen die hier beigefügten Informationen.