Parallelbericht zur UN - BRK veröffentlicht

Ein Bündnis von 39 zivilgesellschaftlichen Organisationen hat den Parallelbericht "Menschenrechte jetzt!" zur Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention in Deutschland veröffentlicht. Der Paritätische Gesamtverband hat an der Erarbeitung mitgewirkt.

Mit Ratifizierung der UN -Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) hat sich Deutschland 2009 verpflichtet, die Konvention umzusetzen und damit die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern. Den Umsetzungsstand muss die Bundesregierung in einem Staatenbericht darlegen, der vom Menschenrechtsausschuss der UN geprüft, bewertet und mit Empfehlungen versehen wird. Der nunmehr 2. und 3. Staatenbericht der Bundesregierung wird aktuell in Genf vom zuständigen UN-Ausschuss geprüft. Der Dialog zwischen Bundesregierung und Ausschuss („Constructive Dialogue“) findet am 29./30. August 2023 statt und wird live übertragen:

29. August ab 15 Uhr: https://media.un.org/en/asset/k1a/k1aee33qdr

30. August ab 10 Uhr: https://media.un.org/en/asset/k1a/k1athepunl

Der Parallelbericht der Zivilgesellschaft bewertet und kommentiert wiederum den Staatenbericht der Bundesregierung anhand der einzelnen Artikel der Konvention und gibt Empfehlungen ab. Nach Einschätzung der Zivilgesellschaft ist Deutschland noch weit entfernt von einer umfassenden Umsetzung der UN-BRK. Das betrifft bspw. das Bildungssystem, den Arbeitsmarkt, das Gesundheitssystem sowie die Barrierefreiheit. Die Teilhabe von Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und alten Menschen mit Behinderungen sei nach wie vor stark eingeschränkt. Von einem inklusiven Bildungssystem sei Deutschland weit entfernt, denn Strukturen der Exklusion würden eher verfestigt statt aufgelöst. Besonders kritisch sei der seit Juni 2023 neu eingestellte Kostenvorbehalt der Bundesregierung für zukünftig geplante Maßnahmen der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-BRK. Auch die mangelnde Umsetzung der gesetzlich verankerten inklusiven Kinder- und Jugendhilfe wird kritisiert. Seit Juni 2021 sind die die Träger der Jugendhilfe verpflichtet ihre Angebote barrierefrei und inklusiv für junge Menschen mit Behinderungen z. B. in den Bereichen des Kinderschutzes, der Jugendarbeit und der Kita zu gestalten und anzubieten und dies in der Jugendhilfeplanung zu berücksichtigen. Es gibt bisher jedoch keine erkennbare Umsetzung vor Ort. Der Parallelbericht zeigt auf, bilanziert und titelt zurecht: Menschenrechte jetzt!