Aktion Mensch möchte die digitale Teilhabe für alle ermöglichen und stärken. Dafür kann ab dem 1. Januar 2023 ein Antrag im Rahmen des neuen Aktions-Förderangebots „Digitale Teilhabe für alle“ gestellt werden. Zusätzlich kann ein weiterer Antrag im neuen Themenfeld „Beratung zur Digitalen Teilhabe“ als Anschubförderung im Lebensbereich Bildung und Persönlichkeitsstärkung beantragt werden.
Im Rahmen des neuen Aktions-Förderangebots „Digitale Teilhabe für alle“ fördert die Aktion Mensch Vorhaben der inklusiven Medienarbeit, die allen Beteiligten die Möglichkeit gibt, ihre Wünsche und Ideen aktiv einzubringen und zu gestalten. So können alle Menschen selbstbestimmt, verantwortungsbewusst, kritisch, souverän, kompetent und kreativ mit den Medien umgehen. Es können zum Beispiel barrierearme Videos gedreht oder bearbeitet oder ein Podcast erstellt werden, Webseiten gebaut, Lern-Roboter programmiert oder Beiträge für die sozialen Medien erstellt werden. Weiterhin gefördert werden Vorhaben, in denen Peer-Berater*innen ausgebildet, qualifiziert und begleitet werden, um Peers bei der Bedienung und Nutzung von digitalen Geräten und Anwendungen zu unterstützen.
In diesem Angebot können Projekt-Partner für ihre Vorhaben zur digitalen Teilhabe über eine Laufzeit bis zu zwei Jahren insgesamt bis zu 20.000 Euro Zuschuss auf die förderfähigen Kosten beantragen.
Über die Anschubförderung „Beratung zur Digitalen Teilhabe“ im Lebensbereich Bildung und Persönlichkeitsstärkung unterstützt die Aktion Mensch den Ausbau von Beratungsdienstleistungen für Menschen mit Behinderung. Ziel ist es, für den speziellen Bedarf passende digitale Technologien, Anwendungen und Dienstleistungen zu finden und zu nutzen. Damit einhergehen auch notwendige Schulungen und Trainings zur Handhabung der neuen Technologien. Das Angebot ist eingebunden in das laufende Förderprogramm. Anträge können als Anschubfinanzierung mit bis zu 150.000 Euro Zuschuss auf die förderfähigen Kosten ebenfalls ab dem 1. Januar 2023 gestellt werden.