Wie die Bundesregierung berichtet, hat die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin ihren Abschlussbericht an den Bundesminister für Gesundheit, Prof. Dr. Karl Lauterbach, den Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, und die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus, übergeben.
Die Kommission hatte sich am 31. März 2023 konstituiert. Die Kommission bestand aus 18 Expert*innen aus den Fachbereichen Medizin, Psychologie, Soziologie, Gesundheitswissenschaften, Ethik und Recht.
In zwei Arbeitsgruppen wurden Möglichkeiten der Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches sowie Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft geprüft.
Die Kommission empfiehlt in ihrem Bericht u.a. folgendes:
- Schwangerschaftsabbrüche in der Frühphase der Schwangerschaft sollten rechtmäßig sein. Für Abbrüche in der mittleren Phase der Schwangerschaft steht dem Gesetzgeber ein Gestaltungsspielraum zu. Außerdem sollten wie bisher Ausnahmeregelungen vorgesehen sein, zum Beispiel bei einer Gesundheitsgefahr der Schwangeren.
- Die Eizellspende könnte unter engen Voraussetzungen ermöglicht werden.
- Aufgrund ethischer, praktischer und rechtlicher Überlegungen sollte die altruistische Leihmutterschaft verboten bleiben oder lediglich unter sehr engen Voraussetzungen (z.B. nahes verwandtschaftliches oder freundschaftliches Verhältnis zwischen Wunscheltern und Leihmutter) ermöglicht werden.
(Quelle: Bundesregierung)
Der Paritätische war in die Sachverständigenanhörung der Arbeitsgruppe für die Diskussion um die Möglichkeiten der Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch geladen. Er hat dort seine Paritätische Positionierung zur rechtlichen Verortung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuchs vorgetragen.