Das "Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden" ist am vergangenen Freitag im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. 2023 I Nr. 140 vom 02.06.2023).
Es tritt weit überwiegend am 2. Juli 2023 in Kraft.
Einrichtungen mit in der Regel 250 oder mehr Beschäftigten müssen dann ihre Meldekanäle eingerichtet haben und betriebsfähig halten.
Noch etwas Zeit haben Einrichtungen mit in der Regel 50 bis 249 Beschäftigten. Sie müssen ihre internen Meldestellen erst ab dem 17. Dezember 2023 einrichten.