Der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen findet jährlich am 25. November statt. Aktuell werden Gesetzesvorhaben im parlamentarischen Raum, aber auch in der Bundesregierung diskutiert und abgestimmt.
Hierzu zählt das sogenannte Gewalthilfegesetz. Laut einem Bericht des SPIEGEL (online) vom 6. November 2024 soll das sogenannte Gewalthilfegesetz im aktuellen Entwurf den Zugang zu Schutz und Beratung in Fällen von häuslicher Gewalt garantieren. Bis 2030 sollen die Länder ihre Frauenhausplätze flächendeckend ausbauen. Ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung soll ab dem 1. Januar 2030 gelten. Der Bund soll sich laut SPIEGEL zunächst ab 2027 bis 2030 mit insgesamt knapp 450 Millionen Euro an den Kosten beteiligen, dann bis 2036 jährlich mit 306,5 Millionen Euro. Insgesamt also 2,2 Milliarden in zehn Jahren.
In der vergangenen Woche kam es außerdem zu zwei Anträgen im Deutschen Bundestag:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert in ihrem Antrag zahlreiche Maßnahmen, unter anderem einen dritten nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen zur verlässlichen Finanzierung von Frauenhäusern und einen Rechtsanspruch auf Schutz und fachliche Beratung. Aber auch gegen die Täter müsse härter und konsequenter vorgegangen werden. Deshalb brauche es zusätzliche Strafverschärfungen, wie sie im Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion „zur Änderung des Strafgesetzbuches und weiterer Gesetze – Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen“ auf Bundestagsdrucksache 20/12085 bereits vorgelegt wurden.
Die Gruppe Die Linke will Frauen ebenfalls besser vor Gewalt schützen und legt einen entsprechenden Antrag vor. Die Abgeordneten kritisieren, dass eine umfassende Erhebung zum Ausmaß geschlechtsspezifischer Gewalt, die alle Formen von Gewalt, auch digitale Gewalt, gegen Frauen und Mädchen in Deutschland umfasst, nicht existiere. „Ein vollständiges Lagebild ist aufgrund fehlender Daten seit Jahren nicht möglich, obwohl Deutschland spätestens seit der Ratifizierung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) [...] dazu verpflichtet ist.“
Quellen: SPIEGEL-Online, Deutscher Bundestag - Parlamentsnachrichten