Die VG Musikedition hat eine Gebührenerhöhung für die Vergütungssätze für Vervielfältigungen in Einrichtungen der Alten- und Wohlfahrtspflege sowie sonstigen Heil- und Pflegeeinrichtungen ab dem 01.07.2024 vorgenommen.
Mit der Fachinformation vom 30.11.2023 hatten wir Sie über den Abschluss eines Gesamtvertrages mit der VG Musikedition für die Einrichtungen der Alten- und Wohlfahrtspflege, sonstigen Heil- und Pflegeeinrichtungen, Kinderbetreuungseinrichtungen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung in Kenntnis gesetzt. Über die letzte Gebührenerhöhung zum 01.07.2023 hatten wir im Rahmen einer Fachinformation am 25.07.2023 informiert.
Nun hat die VG Musikedition mitgeteilt, dass die Gebühren für die jährlichen Pauschalbeträge der Vergütungssätze für Vervielfältigungen in Einrichtungen der Alten- und Wohlfahrtspflege sowie sonstigen Heil- und Pflegeeinrichtungen (Tarif F-SEN 1) ab dem 01.07.2024 angepasst wurden. Zur Begründung verweist die VG Musikedition auf die höhere Inflationsrate. Es erfolgt eine Erhöhung von 81,00 € auf 83,00 € bis 49 Bewohner usw. Die neuen Pauschalbeträge entnehmen Sie bitte der beigefügten Übersicht in dem Mustervertrag. Dieser ist auch auf der Homepage der VG Musikedition zu finden ist.
Der Gesamtvertragsrabatt von 20 % sowie zusätzlich der Sozialrabatt von 10 % bleiben erhalten.
Um diesen Rabatt weiterhin nutzen zu können, ist wie bisher der Abschluss eines Lizenzvertrages gemäß dem beigefügten Muster nötig. Für Einrichtungen mit einem bestehenden Lizenzvertrag ist kein neuer Vertragsabschluss notwendig - die Tarife werden automatisch angepasst.
Weiterhin weisen wir auf die im Jahr 2024 aktualisierte Broschüre der VG Musikedition „Legal kopieren? - Wir wissen wie!“ hin.