G-BA: Erweiterte Verordnungskompetenz für Fachärztinnen und Fachärzte mit Zusatzweiterbildung Psychotherapie

Fachärztinnen und Fachärzte mit dieser Zusatzweiterbildung erhalten damit künftig das gleiche Verordnungsrecht wie zum Beispiel Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten sowie niedergelassene Ärztinnen und Ärzte der Fachbereiche Neurologie, Nervenheilkunde oder Psychiatrie.

Bisher gilt, dass Fachärztinnen und Fachärzte mit der Zusatzweiterbildung Psychotherapie nur auf Grundlage einer hinreichend aktuellen Diagnosesicherung durch andere Leistungserbringer Maßnahmen der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege verordnen können und dies auch nur für die Dauer von sechs Wochen.

Der Beschluss tritt nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die Veröffentlichung der Fachnews finden Sie unter diesem Link und im beigefügten Dokument der Fachinformation. Den Beschluss vom 20. Oktober 2022 finden Sie auf der Homepage des G-BA.