Förderaufruf des BMWK „Stärkung Gemeinwohlorientierter Unternehmen durch grundlegende Unterstützungsangebote"

Die Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) „REACT with impact – Förderung des Sozialunternehmertums“ wurde um das Handlungsfeld C "Stärkung Gemeinwohlorientierter Unternehmen durch grundlegende Unterstützungsangebote" erweitert.

Mit dieser Förderung sollen junge gemeinwohlorientierte Unternehmen (KMU/Startups) gestärkt werden, indem die strukturellen Rahmenbedingungen für Gründungen und Wachstum von gemeinwohlorientiertem Unternehmertum verbessert werden.

Ziel der Förderung ist es, die Professionalisierung gemeinwohlorientierter Unternehmen in der Gründungs- oder frühen Wachstumsphase zu unterstützen und zur Stärkung und Verbreitung des Sozialunternehmertums beizutragen.

Antragsberechtigt sind regionale und lokale wirtschaftliche Einrichtungen (juristische Personen des privaten/öffentlichen Rechts) mit Expertise in der Unterstützung der Zielgruppe, die nachweislich qualifiziertes Personal für die Erstberatung einsetzen. Dazu zählen bspw.:

• Inkubatoren und Akzeleratoren

• Netzwerke

• Kammern und Verbände

• Wirtschaftsförderungen

• Technologie- und Gründerzentren

• Gründungsberatungsstellen an Hochschulen.

Die geförderten Angebote sind für die Zielgruppe kostenfrei anzubieten. Die Förderung ist bis zum 31. Dezember 2023 möglich. Alle Beratungsleistungen und Abrechnungen müssen bis zu diesem Termin erfolgt sein.

Weitere Informationen und Dokumente zum Programm finden Sie unter: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/foerderprogramm-react-with-impact.html  (Auf der Seite ganz nach unten bis zur 2. Infobox scrollen!)