EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt: FHK appelliert an Bundesjustizministerium

Die Verhandlungen über eine EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt schreitet voran. Sowohl Europäisches Parlament als auch Europäischer Rat haben bereits Vorschläge für die entsprechende Richtlinie eingereicht. Diese werden aktuell im Trilog zwischen Rat, Europäischem Parlament und der Europäischer Kommission diskutiert.

Während der Entwurf des Europäischen Parlaments zahlreiche begrüßenswerte Maßnahmen enthält, bleibt der Vorschlag des Rats jedoch erheblich hinter dem des Parlaments zurück. An das beteiligte Bundesjustizministerium formuliert die Frauenhauskoordinierung (FHK) daher die dringende Erwartung, für eine progressivere Version dieser EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu stimmen.

Die Richtlinie stellt einen entscheidenden Schritt im Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt dar und könnte das Leben von Frauen und ihren Kindern in der gesamten EU verändern. FHK bittet daher eindringlich darum, für eine Version der Richtlinie zu stimmen, die dem Vorschlag des Europäischen Parlaments näher kommt, um das Leben von Frauen und ihren Kindern in der gesamten EU wirklich zu verbessern.

Der Paritätische Gesamtverband ist Mitglied im Verein Frauenhauskoordinierung e. V. (FHK). FHK unterstützt deutschlandweit Frauenhäuser und Fachberatungsstellen in fachlicher Hinsicht und bei ihrer politischen Arbeit. FHK vernetzt zahlreiche bundesweit agierende Wohlfahrtsverbände und ihre Einrichtungen. Mit zusammen rund 270 Frauenhäusern und 300 Fachberatungsstellen fördern und sichern die Mitglieder das Hilfe- und Unterstützungssystem für Frauen, die von Gewalt betroffen sind, sowie für ihre Kinder. In den Paritätischen Strukturen befinden sich rund 130 Frauenhäuser und 200 Frauenberatungsstellen.