Die Bundesregierung plant eine "Ausbildungsgarantie" - was muss darin enthalten sein?

Die Bundesregierung hat eine "Ausbildungsgarantie" in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt und steht in den Startlöchern für die Umsetzung. Doch was muss eine solche Ausbildungsgarantie beinhalten und was bedeutet sie? Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit zeigt mit einem aktuellen Eckpunktepapier zentrale Anforderungen und notwendige Elemente einer Ausbildungsgarantie auf.

Seit vielen Jahren gibt es in Deutschland einen hohen Anteil an jungen Menschen, die dauerhaft ohne Ausbildung bleiben. Über zwei Millionen (2,33 Mio.; 15,5 %) der 20- bis 34-Jährigen verfügen über keinen Berufsabschluss (Zahlen für 2020, Berufsbildungsbericht 2022). Junge Menschen mit niedrigen oder keinen Schulabschlüssen betrifft das sehr viel häufiger. Anders als oft dargestellt sind es nicht nur die Betriebe, sondern die jungen Menschen, die auf der Suche nach Ausbildungsplätzen sind und keine finden.

Deswegen ist es richtig und notwendig, dass eine "Ausbildungsgarantie" auf den Weg gebracht wird. Sie muss aber auch einiges leisten, um ihrem Namen gerecht zu werden:

  • Sie soll jedem*jeder Jugendlichen einen Ausbildungsplatz zur Absolvierung einer vollqualifizierenden Berufsausbildung garantieren, der ihren*seinen Neigungen, Vorstellungen und Fähigkeiten entspricht.
  • Die "Ausbildungsgarantie" ist inklusiv auszugestalten:  Das bedeutet für alle jungen Menschen mit Ausbildungswunsch einen gleichberechtigten, diskriminierungsfreien Zugang zur regulären Berufsausbildung zu schaffen, auch diejenigen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen.
  • Die "Ausbildungsgarantie" darf sich nicht alleine auf die dualen Ausbildungsberufe und Aktivitäten auf Bundesebene beschränken. Vielmehr sind die rund ein Drittel des Ausbildungsstellenmarkts umfassenden schulischen Berufsausbildungen einzubeziehen. Die Ausbildungsgarantie ist daher als gemeinsames Vorhaben von Bund und Ländern zu verstehen.
  • Durch eine "Ausbildungsgarantie" muss das Ausbildungsstellenangebot ausgebaut werden. Doch das sollte nicht über eine Öffnung der BA-Maßnahme „Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Berufsausbildung“ (BAE) für sog. „marktbenachteiligte“ Jugendliche geschehen, denn dafür ist das Angebot schlicht weg nicht konzipiert. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit schlägt stattdessen vor, trägergestützte und in enger Kooperation mit Betrieben realisierte Ausbildungsplätze zu schaffen - dies ermöglicht die „Garantierte Ausbildung“.
  • Weitere unerlässliche Elemente einer Ausbildungsgarantie sind stark aufgestellte,  kommunale Angebote der Jugendsozialarbeit, die Weiterentwicklung des BA-Instruments "Assistierten Ausbildung" und die Entwicklung von Unterstützungsleistungen für eine "inklusive Berufsausbildung".