Mit dieser Richtlinien-Änderung wird u. a. die bundesweite Sonderregelung zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit bis zum 30. November 2022 verlängert. Der Beschluss des G-BA wurde am 23. August 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt rückwirkend zum 04. August 2022 in Kraft.
Die Bekanntmachung des Beschlusses ist der Fachinformation beigefügt.