Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 das "Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens" (Digital-Gesetz – DigiG) sowie das "Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten" (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG) in zweiter und dritter Lesung beraten und verabschiedet. Voraussichtlich im Februar 2024 sollen beide Gesetze im Bundesrat abschließend behandelt werden.
Das Digital-Gesetz sieht vor, die elektronische Patientenakte (ePA) ab Anfang 2025 für alle gesetzlich Versicherten einzuführen. Ein Opt-out Widerspruchsverfahren soll allen Versicherten die Möglichkeit bieten, die ePA nicht zu nutzen. In der ePA werden automatisch Medikationsübersichten erstellt und wichtige Behandlungsinformationen wie Arztbriefe und Befunde übermittelt. Ab dem 1. Januar 2024 wird zudem das elektronische Rezept verbindlich eingeführt. Auch Personen, die über kein Smartphone verfügen, sollen ihre ePA in ausgewählten Apotheken einsehen können und bei Bedarf durch Ombudsstellen unterstützt werden. Telemedizin und Digitale Gesundheitsanwendungen sollen ebenfalls breiter genutzt werden.
Der Paritätische hatte bereits schon früh darauf hingewiesen, dass die Wahlfreiheit über die Nutzung der ePA sowie die Datenhoheit über ihre Gesundheitsdaten bei den Versicherten sichergestellt sein muss. Insbesondere Menschen mit chronischen Erkrankungen, physischen, psychischen oder kognitiven Beeinträchtigungen oder ältere Menschen haben teilweise nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten, auf ihre Daten zuzugreifen bzw. über die Nutzung der ePA sowie der Daten zu bestimmen und entsprechende Vorgaben zu treffen.
Auch die Sicherheit und der Schutz der Gesundheitsdaten muss unbedingt und uneingeschränkt sichergestellt sein. Dies trifft auch auf die Umsetzung des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes zu, welches darauf abzielt, die Nutzung von Therapiedaten für die Forschung zu erleichtern. Dafür wird eine zentrale Datenzugangs- und Koordinierungsstelle für die Nutzung von Gesundheitsdaten eingerichtet, die als zentrale Anlaufstelle für Datennutzende dienen und pseudonymisierte Gesundheitsdaten aus verschiedenen Datenquellen miteinander verknüpfen soll. Das Forschungsdatenzentrum Gesundheit beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wird weiterentwickelt und zukünftig pseudonymisierte Daten mit Krebsregisterdaten sowie anderen medizinischen Registern verknüpfen, wenn dies für den Forschungszweck erforderlich ist und die Interessen der Versicherten hinreichend geschützt werden.
Die ePA-Datenfreigabe erfolgt künftig ebenfalls per Opt-Out-Verfahren, wobei nur zuverlässig automatisiert pseudonymisierte Daten übermittelt werden sollen. Eine einfache Verwaltung der Widersprüche soll es den Patient*innen ermöglichen, über die Freigabe ihrer Daten für Forschungszwecke zu entscheiden. Auch die Erklärung des Widerspruchs soll bei den Ombudsstellen der Krankenkassen möglich gemacht werden, insbesondere für diejenigen, die die ePA nicht nutzen oder ihren Widerspruch nicht digital erklären können oder möchten. Ob diese Möglichkeiten von allen Menschen mit Beeinträchtigungen genutzt werden können, wird sich in der Praxis zeigen.
Der Paritätische hat zu beiden Gesetzesentwürfen Stellung genommen, wobei die Stellungnahme zum Digital-Gesetz gemeinsam mit den anderen Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege erarbeitet wurde.