Auf Beschluss des Verwaltungsrats der BA verlängert die Behörde die Förderung von Jugendwohnheimen bis zum 30.06.2023. Mit der Förderung können einmalige Zuschüsse zu Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen geleistet werden.
Die BA kündigt an, mit der verlängerten Fördermöglichkeit einen fließenden Übergang bis zur Umsetzung des geplanten Bund-Länder-Programms "Junges Wohnen" in den einzelnen Bundesländern sicherstellen zu wollen.
Das Team der Jugendwohnheim-Förderung im Operativen Service (OS) berät zu den Fördermöglichkeiten beim Bau oder Umbau von Jugendwohnheimen.
Kontakt und Hintergrundinformation unter
https://www.arbeitsagentur.de/institutionen/bildungstraeger/foerderung-jugendwohnheime.