15 Jahre ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland geltendes Recht. Im Sommer 2023 wurde ihre Umsetzung vom zuständigen Fachausschuss der UN geprüft. Das Ergebnis: Es besteht noch deutlicher Handlungsbedarf. Die Beauftragten des Bundes und der Länder für die Belange von Menschen mit Behinderungen haben nun in einer "Stuttgarter Erklärung" einige ihrer zentralen Forderungen veröffentlicht.
Die Beauftragten befassten sich im Rahmen ihres 67. Treffens am 11. und 12. April 2024 mit den Empfehlungen, die der UN-Fachausschuss im Nachgang der Staatenprüfung verabschiedet hat. Zu vier Themen veröffentlichten sie im Anschluss ihre gemeinsame Erklärung:
- Recht auf selbstbestimmte Lebensführung
- Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit, Schutz vor Gewalt und Missbrauch
- Ablehung von Zwang
- Partizipation auf allen staatlichen Ebenen
In allen diesen Bereichen weisen die Beauftragten in ihrer Erklärung auf wesentliche Umsetzungsdefizite hin. So könnten "Menschen mit Behinderungen ihr Recht, selbst entscheiden zu können, wie, wo und mit wem sie leben wollen nicht annährend uneingeschränkt einsetzen". Es fehle an barrierefreiem Wohnraum sowie am systemischen Wandel zu dezentralen, individuellen Wohnformen. In diesem Zusammenhang fordern die Beauftragten auch gezielte Maßnahmen gegen den Personal- und Fachkräftemangel in der Eingliederungshilfe.
Deutlich äußern sich die Beauftragten auch zum Thema Zwang: So müssten "Zwangsmaßnahmen auf Grund von Behinderungen oder psychiatrischen Diagnosen in Psychiatrie, Eingliederungshilfe, Pflege- und Rehaeinrichtungen sowie in der Kinder- und Jugendhilfe verhindert werden." Sofern sie stattfinden, fordern die Beauftragten analog zu den Empfehlungen des UN-Fachausschuss die Dokumentation und Evaluation durch eine unabhängige Stelle. Der UN-Fachausschuss selbst fordert darüber hinaus ein Verbot von Zwangsmaßnahmen. Eine Ausweitung von Zwangsmaßnahmen, wie sie gegenwärtig unter der Überschrift "ambulante Behandlungsweisung" diskutiert wird, lehnen die Beauftragten ab.
Die Stuttgarter Erklärung mit Ausführungen zu allen genannten Punkten finden Sie zum Download auf dieser Seite.