Befunde des ersten Wohnungslosenberichts der Bundesregierung auf Basis amtlicher Daten liegen vor

Am 11.10.2022 fand im BMAS die Verbändeanhörung zum ersten Wohnungslosenbericht des BMAS statt. Im Mittelpunkt des Ende 2022 erscheinenden Wohnungslosenberichts stehen drei Gruppen wohnungsloser Personen: a) Die untergebrachten wohnungslosen Menschen sowie b) Menschen in verdeckter Wohnungslosigkeit und c) wohnungslose Menschen ohne Unterkunft (sog."Straßenobdachlose"). Damit gibt es erstmals amtliche Daten (auch auf Individualebene), die Aussagen über die Lebensumstände von wohnungslosen Menschen (soziodemografische Daten, Gesundheit, Gewalterfahrung, Dauer der Wohnungslosigkeit) ermöglichen.

Das Statistische Bundesamt hat zum Stichtag 31.01.2022 eine Vollerhebung zu den untergebrachten wohnungslosen Menschen (a) in Deutschland durchgeführt. Das Konsortium GISS/ Kantar hat mittels einer Zufallsstichprobe eine repräsentative Befragung von Menschen in verdeckter Wohnungslosigkeit (b) und wohnungslosen Menschen ohne Unterkunft c) im Februar 2022 durchgeführt. Ebenso gehörte eine Machbarkeitsstudie zum Einbezug weiterer Gruppen von wohnungslosen Menschen im Rahmen künftiger Erhebungen (wie z.B. Menschen in Haftanstalten oder Bewohner*innen von Gewaltschutzeinrichtungen) zum Bericht.

Im Rahmen der Verbändeanhörung wurden zentrale Ergebnisse dieser Ersterhebungen vorgestellt und im Anschluss diskutiert.

Die Bundesregierung hat sich mit der Unterzeichnung der Lissaboner „Declaration on the European Platform on Combatting Homelessness“ dazu bekannt, Wohnungslosigkeit bis zum Jahr 2030 zu überwinden und hierfür einen Nationalen Aktionsplan aufzulegen. Im Jahr 2023 wird ein Nationales Forum Wohnungslosigkeit etabliert werden, dass alle gesellschaftlichen Gruppen im Bund, den Ländern und Kommunen sowie der Zivilgesellschaft und Wirtschaft zusammenbringt und den Nationalen Aktionsplan dauerhaft begleiten soll.

Es bleibt abzuwarten, welche Schlüsse die Bundesregierung aus der Statistik zieht, welche Maßnahmen konkret gegen Wohnungslosigkeit unternommen werden und wie das Ziel der Überwindung von Wohnungslosigkeit bis 2030 erreicht wird.

Hinsichtlich der neu eingeführten Statistik steht ein Ressortwechsel bevor, denn die Zuständigkeit für die Wohnungslosenstatistik geht künftig über in das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und wird dort in einem Fachreferat gemeinsam mit dem Nationalen Aktionsplan gebündelt bearbeitet werden.