Der AZAV-Beirat hat aktualisierte Empfehlungen veröffentlicht. Die Neuerungen beziehen sich auf die ganzheitliche Betreuung gem. § 16k SGB II.
Der AZAV-Beirat hat aktualisierte Empfehlungen zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen i.S.d. § 176 ff. SGB III i. V. m. der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung – Arbeitsförderung (AZAV) am 28.02.2024 veröffentlicht.
Die neuste Version der Empfehlungen enthält in der Anlage 8 (ab Seite 45) ein Klarstellungsschreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) mit Informationen für Träger und fachkundige Stellen über die Durchführung von Maßnahmen im Gutscheinverfahren zur ganzheitlichen Betreuung gem. § 16k SGB II.
Zudem finden sich die Musterzertifikate (einseitig und mehrseitig) für Maßnahmen nach § 16k SGB II in den Empfehlungen (Anlage 5 und 6).
Die Änderungen der Empfehlungen sind an roter Schrift erkennbar.