Der ökologische und der digitale Wandel eröffnen den Menschen neue Chancen, sie bringen aber auch neue Herausforderungen mit sich. Mit den entsprechenden Kompetenzen werden die Menschen in die Lage versetzt, Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich zu bewältigen und uneingeschränkt an Gesellschaft und Demokratie teilzuhaben. So wird sichergestellt, dass niemand zurückgelassen wird und die wirtschaftliche Erholung sowie der ökologische und der digitale Wandel sozialverträglich und gerecht sind. Arbeitskräfte mit den nachgefragten Kompetenzen tragen darüber hinaus zu nachhaltigem Wachstum bei, führen zu mehr Innovation und verbessern die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.
Derzeit berichten jedoch mehr als drei Viertel der Unternehmen in der EU über Schwierigkeiten bei der Suche nach qualifizierten Arbeitskräften, und die jüngsten Eurostat-Zahlen deuten darauf hin, dass sich nur 37 % der Erwachsenen regelmäßig weiterbilden. In Deutschland liegt die Weiterbildungsquote ungefähr bei 50 %, verteilt sich aber ganz unterschiedlich auf die Voll- und Teilzeitbeschäftigten und die einzelnen Berufsgruppen.
Zur Förderung des lebenslangen Lernens haben die Mitgliedstaaten die bis 2030 anvisierten sozialpolitischen Ziele der EU gebilligt, wonach jedes Jahr mindestens 60 % der Erwachsenen an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen sollten.
Europäisches Jahr der Kompetenzen – Förderung von Wettbewerbsfähigkeit, Teilhabe und Talenten
Mit dem auf Aus- und Weiterbildung ausgerichteten Europäischen Jahr der Kompetenzen schlägt die Kommission in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament, den Mitgliedstaaten, den Sozialpartnern, öffentlichen und privaten Arbeitsvermittlungsstellen, Industrie- und Handelskammern, Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Unternehmen vor, dem lebenslangen Lernen neue Impulse zu verleihen durch
- die Förderung verstärkter, wirksamerer und inklusiver ausgerichteter Investitionen in die Aus- und Weiterbildung, um das volle Potenzial der Arbeitskräfte in Europa zu nutzen und die Menschen beim Übergang von einem Arbeitsplatz zum nächsten zu unterstützen;
- die Gewährleistung arbeitsmarktrelevanter Kompetenzen, auch in Zusammenarbeit mit Sozialpartnern und Unternehmen;
- die Abstimmung der Ziele, Wünsche und Kompetenzen der Menschen auf die auf dem Arbeitsmarkt gebotenen Chancen, insbesondere diejenigen, die sich aus dem ökologischen und dem digitalen Wandel und der wirtschaftlichen Erholung ergeben. Ein besonderer Schwerpunkt wird darauf liegen, mehr Menschen, insbesondere Frauen und junge Menschen und vor allem diejenigen, die weder arbeiten, noch eine Schule besuchen oder eine Ausbildung absolvieren, auf den Arbeitsmarkt zu bringen;
- die Anwerbung von Drittstaatsangehörigen mit den in der EU benötigten Kompetenzen, unter anderem durch bessere Lernangebote, die Stärkung der Mobilität sowie die leichtere Anerkennung von Qualifikationen.
Zur Verwirklichung dieser Ziele wird die Kommission Weiterbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten fördern, beispielsweise indem sie auf entsprechende EU-Initiativen, einschließlich der jeweiligen Finanzierungshilfen, hinweist, mit denen die Inanspruchnahme, Durchführung und Erzielung von Ergebnissen vor Ort unterstützt werden. Darüber hinaus werden EU-weit Veranstaltungen und Sensibilisierungskampagnen organisiert, um für das Voneinanderlernen der Weiterbildungs- und Umschulungspartner zu werben. Das vorgeschlagene Aktionsjahr soll auch dazu beitragen, Instrumente zur Erfassung von Daten über Kompetenzen sowie Instrumente für mehr Transparenz und eine einfachere Anerkennung von – auch außerhalb der EU erworbener – Qualifikationen weiterzuentwickeln.
Um die Koordinierung der einschlägigen Tätigkeiten auf nationaler Ebene zu gewährleisten, fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf, einen nationalen Koordinator für das Europäische Jahr der Kompetenzen zu benennen.
Die Europäische Kommission verweist zur Umsetzung des Europäischen Jahres auf ein Paket aus Förderprogrammen: ESF+, ERASMUS+ etc.
Quelle: Pressemeldung der Europäischen Kommission vom 12.10.2022