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Alle Kinder haben dieselben Rechte – Kindergrundsicherung muss auch Geflüchtete einschließen

Im heute durch das Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung werden Kinder ausgeschlossen, die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten. Gemeinsam mit mehr als 20 zivilgesellschaftlichen Organisationen fordert der Paritätische Gesamtverband die Bundesregierung hingegen auf, alle in Deutschland lebenden Kinder in die Kindergrundsicherung aufzunehmen.

Kürzungen für Kinder im Asylberwerberleistungsgesetz

Mit der Kindergrundsicherung realisiert die Regierungskoalition eines ihrer zentralen Wahlversprechen. Allerdings umfasst die geplante Bündelung sozialpolitischer Leistungen nicht das Asylbewerberleistungsgesetz, was zur Folge hat, dass den Kindern mit Leistungsbezug im Asylbewerberleistungsgesetz die Kindergrundsicherung nicht zugute kommt. Zudem wird auch der Kindersofortzuschlag von 20 Euro im Asylbewerberleistungsgesetz mit Einführung der Kindergrundsicherung ersatzlos gestrichen.

Widerspruch zu rechtlichen Verpflichtungen

Die Politik der Bundesregierung widerspricht somit grundlegenden kinderrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland. Laut den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention ist jede Diskriminierung von Kindern aufgrund ihrer Herkunft verboten und bei allen politischen Maßnahmen das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen. Seine Vorbehalte gegenüber der Geltung der Konvention auch für ausländische Kinder hat Deutschland im Jahr 2010 aufgegeben. Bereits die Tatsache, dass die Regelsätze des AsylbLG unter denjenigen des Bürgergelds liegen, widerspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Hinzu kommt nun der beabsichtigte Ausschluss von Kindern im Asylbewerberleistungsgesetz von der Kindergrundsicherung.

Menschenwürde ist unteilbar

Statt geflüchtete Kinder auszugrenzen, sollte die Kindergrundsicherung daher allen Kindern zustehen. Entsprechend sagt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes: “Es ist zutiefst enttäuschend, dass die sogenannte Kindergrundsicherung der Ampel ihr wichtigstes Ziel, die Bekämpfung von Kinderarmut, verfehlt. Dass geflüchtete Kinder von der Kindergrundsicherung ausgeschlossen werden sollen und ihnen mit der Reform sogar Verschlechterungen drohen, ist ein Skandal. Wir erwarten, dass hier im Sinne eines menschenwürdigen Existenzminimums für alle Kinder nachgebessert wird. Die Menschenwürde ist unteilbar.”